Uwe Schiermeyer

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Energienews


15.10.2018

Sicherer Betrieb von Aufzugsanlagen in energetisch hochwertigen Wohnimmobilien

Die gesetzlichen Anforderungen an die Lüftung des Aufzugsschachts sind ebenso wie der Brandschutz in den Landesbauordnungen (LBO) im Aufzugsrecht sowie in der Betriebssicherheitsverordnung verankert – doch es ergeben sich meist sicherheitsrelevante Konflikte beim Bau von EnEV-konformen Gebäuden mit luftdichter Gebäudehülle.

Gefahren in luftdichten Aufzugsschächten

Die einstige Sicherstellung des Lüftungsbedarfs durch eine Außenöffnung im Schachtkopf steht seit dem Bau von energetisch hochwertigen Immobilien im Konflikt mit der Umsetzung von luftdichten Gebäudehüllen. Ein sicherer Betrieb der Aufzugsanlage durch ausreichende Luftzufuhr kann unter Umständen nicht gewährleistet werden. So wird zwar dem geforderten Brandschutz beim Bau von luftdichten Gebäuden Rechnung getragen, das Thema Lüftung jedoch oftmals vernachlässigt. Denn häufig wird die im Schachtkopf eingelassene Lüftungsöffnung nach außen durch einen Durchbruch ins Treppenhaus ersetzt. Hierdurch werden der höhere Aufwand für die Öffnung nach außen sowie mögliche Wärmebrücken in der Gebäudehülle vermieden.